|
Über Mediation / Mediationsverfahren
Das Mediationsverfahren unterliegt keinen gesetzlichen Regeln
oder Formzwängen.
Das Mediationsverfahren verläuft grundsätzlich in
fünf Phasen:
1. Phase: Mediationsvereinbarung
In dieser Phase erläutert der Mediator den Konfliktpartnern
im Einzelnen die Grundlagen der Mediation. Er informiert sie
über den Ablauf des Mediationsverfahrens und vereinbart
mit ihnen, welche Verfahrensregeln im Einzelnen gelten sollen.
Der Mediator prüft außerdem, ob sich das Verfahren
für die Beteiligten überhaupt eignet. Im Erstgespräch
wird auch die Frage der Honorierung des Mediators besprochen.
2. Phase: Klärung der Konfliktfelder und der
Themensammlung
In dieser Phase wird geklärt, worüber zwischen der
Parteien Uneinigkeit und worüber Einigkeit besteht. In
einer Bestandsaufnahme werden dabei die klärungsbedürftigen
Themen beider Seiten gesammelt. Mit Unterstützung des
Mediators wird festgelegt, welche Tatsachen offen zu legen
und welche Informationen beizubringen sind.
3. Phase: Bearbeitung der Konfliktfelder
In dieser Phase spielt das Unterscheiden von Positionen und
Interessen eine große Rolle. Der Mediation liegt der
Gedanke zugrunde, dass es keine objektive Wahrheit gibt, sondern
dass jeder Mensch seine eigene (subjektive) interessenbestimmte
Wirklichkeit hat, die es zu erkennen und zu verstehen gilt.
Das Aufdecken dieser Interessen fördert das wechselseitige
Verständnis und die Akzeptanz der unterschiedlichen Sichtweisen.
Das versetzt die Konfliktpartner in die Lage, zukunftsorientierte,
wertschöpfende Optionen zu entwickeln.
4. Phase: Einigung
Sind die Interessen genau herausgearbeitet, ist die Kreativität
der Konfliktpartner gefordert. Mittels der Technik des Brainstormings
und anderer Kreativitätstechiken werden Lösungsoptionen
entwickelt. Anschließend werden die Optionen auf ihre
Realisierbarkeit hin überprüft und die Vor- und
Nachteile abgewogen. Hier zeigt sich der entscheidende Vorteil
der Mediation: Die Abkehr vom Positionendenken hin zu zukunftsorientierten
Interessen eröffnet Einigungsalternativen, die vorher
gar nicht denkbar waren.. Die Parteien können zu sog.
Win-win-Lösungen gelangen. Das Einigungsergebnis wird
am Ende dieser Phase mit Hilfe des Mediators zusammengefasst.
5. Phase: Gestaltung und Abschlussvereinbarung
Die Konfliktpartner beraten, soweit noch nicht geschehen,
mit ihren Anwälten das erzielte Ergebnis und überprüfen,
ob es gegenüber der Alternative einer Nichteinigung mit
der Konsequenz einer gerichtlichen Auseinandersetzung Bestand
hat. Die Vereinbarung wird abschließend entweder vom
Mediator, wenn dieser Anwalt ist, sonst durch den von den
Medianten zu Rate gezogenen Anwalt in die Form eines schriftlichen
Vertrages gegossen und gegebenenfalls notariell beurkundet.
Sofern es die Konfliktpartner wünschen, kann die Vollstreckbarkeit
des Vertrages durch die notarielle Beurkundung, die Gestaltung
als Anwaltsvergleich (§ 796 a ZPO) sichergestellt werden.
Die Abschlussvereinbarung bietet damit hinsichtlich ihrer
Durchsetzbarkeit die gleiche Sicherheit wie ein gerichtliches
Urteil. Damit ist die Mediation abgeschlossen.
|