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Bestehende Ungleichbehandlung
In vielen Gesetzen fehlt
noch die Angleichung, weil der Bundesrat dem
Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz die Zustimmung
verweigert hat. Offen geblieben sind die Möglichkeit, den
formalen Akt der Eintragung durch den Standesbeamten, die
Regelung im Hinblick auf die Erbschafts-, Einkommen- und
Grunderwerbsteuer. (z.B. kein Splittingtarif; Wohnbauprämie,
kein steuerfreier Zugewinn im Erbfall) Keine Gleichstellung ist
in der Beamtenbesoldung und bei der Beihilfe (z.B.
Familienzuschlag und Pension) erfolgt. Gleiches gilt für das
Bundessozialhilfegesetz und das Wohngeldgesetz
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