Übergabe und Familienplanung clever gestalten

Landwirtschaftliche Betriebe sind auch im Erb- und Familienrecht zahlreichen Risiken ausgesetzt. Weichende Erben und Ehegatten mit Scheidungsabsichten können den Betrieb im schlimmsten Fall in der Existenz gefährden. Das muss nicht sein! Durch umsichtige und rechtzeitige Regelungen lassen sich die gefährlichsten Klippen sicher umschiffen. Auch steuerliche Fragen sind selbstverständlich in die Planung einzubeziehen.

Erbrecht und Hofübergabe

Landwirtschaftliche Betriebe haben im Zusammenhang mit Hofübergabe und Erbfall zunächst ähnliche erbrechtliche Probleme wie der nichtlandwirtschaftliche Bereich: Soweit das Vermögen nicht gleichmäßig aufgeteilt wird, gibt es solche, die sich als "zu kurz gekommen" betrachten. Das führt zu Spannungen.

In der Landwirtschaft stellt der Betrieb meist das gesamte Vermögen oder zumindest dessen größten Teil dar. Soll die Wirtschaftsfähigkeit nach Übergabe oder Erbfall erhalten bleiben, verbietet sich seine Aufteilung. Dies führt dazu, dass die weichenden Erben weniger erhalten. Dementsprechend ist die Rechtsnachfolge im landwirtschaftlichen Betrieb besonders anfällig für Streitigkeiten.

Andererseits kann aber nur verteilt werden, was für die Zukunft des Betriebs nicht gebraucht wird. Insbesondere Land und Wirtschaftsgebäude sollten möglichst beim Betrieb bleiben, um dessen Eigenkapitalbasis zu stärken und ein Wirtschaften in der Zukunft zu ermöglichen. Dann aber bleibt für weichende Erben u. U. nicht viel übrig.






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